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   BFH, 04.07.1986 - VII R 113/82   

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https://dejure.org/1986,5871
BFH, 04.07.1986 - VII R 113/82 (https://dejure.org/1986,5871)
BFH, Entscheidung vom 04.07.1986 - VII R 113/82 (https://dejure.org/1986,5871)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 1986 - VII R 113/82 (https://dejure.org/1986,5871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1986, 748
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.10.1982 - I R 71/82

    Revision - Begründung - Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 04.07.1986 - VII R 113/82
    Überdies muß eine Revisionsbegründung, um den Anforderungen des § 120 FGO zu genügen, nach ständiger Rechtsprechung des BFH aus sich selbst heraus erkennen lassen, daß sich der Revisionskläger zumindest kurz und unter Überprüfung seines eigenen Standpunktes mit den Gründen, auf denen die angefochtene Entscheidung beruht, auseinandergesetzt hat (vgl. Beschluß vom 6. Oktober 1982 I R 71/81, BFHE 136, 521, 523, BStBl II 1983, 48).
  • BFH, 16.10.1984 - IX R 177/83

    Revisionsbegründung - Anforderungen - Prozeßbevollmächtiger - Bezugnahme auf

    Auszug aus BFH, 04.07.1986 - VII R 113/82
    Zweck des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO ist es, das Revisionsgericht zu entlasten und den Inhalt des Revisionsangriffs von vornherein klar herauszustellen (vgl. auch BFH-Urteil vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470).
  • BFH, 05.11.1968 - II R 118/67

    Mindestanforderungen einer Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 04.07.1986 - VII R 113/82
    Allein die von der Vorentscheidung abweichende Sachverhaltsdarstellung des Klägers ohne die Erhebung von formell- oder materiell-rechtlichen Rügen stellt noch keine genügende Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des FG dar (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 1968 II R 118/67, BFHE 94, 116, BStBl II 1969, 84).
  • BFH, 18.12.1970 - III R 32/70

    Erfordernis der Revisionsbegründung - Revisionsbegehren - Revisionsschrift -

    Auszug aus BFH, 04.07.1986 - VII R 113/82
    In jedem Fall muß aber eindeutig erkennbar sein, welche Norm der Revisionskläger für verletzt hält (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Dezember 1970 III R 32/70, BFHE 101, 349, BStBl II 1971, 329).
  • EuGH, 10.12.1970 - 27/70

    Edding & CO / Hauptzollamt Hamburg St. Annen

    Auszug aus BFH, 04.07.1986 - VII R 113/82
    Nur ausnahmsweise seien diese dann nicht bei der Zollwertfeststellung zu berücksichtigen, wenn die teurere Luftfracht auf Umständen beruhe, die vom Verkäufer zu vertreten seien und dieser sich zur Übernahme der Kosten bereit erklärt habe (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Ge meinschaften - EuGH - vom 10. Dezember 1970 Rs. 27/70, EuGHE 1970, 1035).
  • BFH, 05.02.1992 - I R 59/91

    Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm in der Revisionsbegründungsfrist

    Es genügt, wenn eindeutig erkennbar ist, welche Norm der Revisionskläger für verletzt hält (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Dezember 1970 III R 32/70, BFHE 101, 349, BStBl II 1971, 329; BFH-Beschluß vom 4. Juli 1986 VII R 113/82, BFH/NV 1986, 748).
  • BFH, 07.03.1995 - XI R 81/94

    Revisionsbegründung ohne Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Form

    Dies erfordert, daß auch sachlich-rechtlichen Revisionsrügen eine sorgfältige, über ihren Umfang und Zweck keine Zweifel lassende Begründung zuteil wird (BFH-Beschluß vom 4. Juli 1986 VII R 113/82, BFH/NV 1986, 748).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 88/89

    Verbleib der Wirtschaftsgüter während der Bindungsregelung in der Betriebsstätte

    Diesem Erfordernis ist jedoch schon dann Genüge getan, wenn eindeutig erkennbar ist, welche Norm der Revisionskläger für verletzt hält (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juli 1986 VII R 113/82, BFH/NV 1986, 748).
  • BFH, 31.01.1991 - IV R 221/85

    Aufteilung von Zinsen in betrieblich und privat, wenn ein Negativsaldo auf einem

    Aus dem Sachzusammenhang ergibt sich auch eindeutig, daß die Verletzung des § 4 Abs. 4 EStG gerügt wird, so daß es der besonderen Bezeichnung dieser Gesetzesvorschrift durch Anführung des entsprechenden Paragraphen nicht bedurfte (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juli 1986 VII R 113/82, BFH/NV 1986, 748).
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